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Allgemeine Geschäftsbedingungen


1. Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Lieferungen, Leistungen, Angebote, Verträge und sonstigen Rechtsgeschäfte der blueAIC UG (haftungsbeschränkt), nachfolgend „blueAIC“, gegenüber ihren Kunden.

1.2 Die Leistungen von blueAIC umfassen insbesondere die Lieferung von Hardwareprodukten, Softwareprodukten, Lizenzen, digitalen Produkten, Konfigurationen, Dokumentationen, Schulungen, Beratungsleistungen, Supportleistungen, Wartungsleistungen, Systemintegrationsleistungen, Prototypen, Pilotprojekte und projektbezogene Dienstleistungen.

1.3 Für diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die unter ihrer Einbeziehung geschlossenen Verträge gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

1.4 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten gegenüber Unternehmern im Sinne von § 14 des deutschen Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB), juristischen Personen des öffentlichen Rechts, öffentlich-rechtlichen Sondervermögen und Verbrauchern im Sinne von § 13 BGB. Regelungen, die ausdrücklich nur für Unternehmer oder nur für Verbraucher gelten, finden ausschließlich auf die jeweils genannte Kundengruppe Anwendung.

1.5 Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur Bestandteil des Vertrags, wenn blueAIC ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat. Dies gilt auch dann, wenn blueAIC in Kenntnis solcher Bedingungen Leistungen vorbehaltlos erbringt.

1.6 Individuelle Vereinbarungen zwischen blueAIC und dem Kunden haben Vorrang vor diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Maßgeblich sind insbesondere Angebote, Auftragsbestätigungen, Leistungsbeschreibungen, Produktdatenblätter, Lizenzbedingungen, Supportbedingungen, Pflichtenhefte und sonstige ausdrücklich einbezogene Vertragsdokumente.

2. Vertragspartner, Kundenkonto und Unternehmereigenschaft
2.1 Vertragspartner des Kunden ist blueAIC, soweit im Einzelfall kein anderer Vertragspartner ausdrücklich benannt ist.

2.2 Der Kunde ist verpflichtet, bei Registrierung, Bestellung, Anfrage oder Auftragserteilung vollständige und zutreffende Angaben zu seiner Person, seinem Unternehmen, seiner Organisation und seiner Unternehmereigenschaft zu machen.

2.3 blueAIC ist berechtigt, geeignete Nachweise zur Unternehmereigenschaft, Vertretungsberechtigung, Rechnungsanschrift, Umsatzsteuer-Identifikationsnummer oder sonstigen vertragsrelevanten Angaben anzufordern.

2.4 blueAIC ist berechtigt, Bestellungen, Registrierungen oder Anfragen abzulehnen oder bereits bestätigte Verträge zu stornieren, wenn begründete Zweifel an der Unternehmereigenschaft, Vertretungsberechtigung oder Richtigkeit der Angaben des Kunden bestehen.

3. Vertragsschluss
3.1 Vertragsschluss im Online-Shop

3.1.1 Die Darstellung von Produkten und Leistungen im Online-Shop stellt kein rechtlich bindendes Angebot dar, sondern eine unverbindliche Aufforderung an den Kunden, eine Bestellung abzugeben.

3.1.2 Der Kunde gibt durch Abschluss des Bestellvorgangs im Online-Shop ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrags ab.

3.1.3 Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn blueAIC die Bestellung ausdrücklich bestätigt, die Ware versendet, die Leistung bereitstellt, eine Lizenz aktiviert oder mit der Leistungserbringung beginnt.

3.1.4 Der Kunde kann seine Angaben vor Absenden der Bestellung im Rahmen des im Online-Shop vorgesehenen Bestellprozesses prüfen und korrigieren.

3.1.5 Automatisierte Eingangsbestätigungen bestätigen lediglich den Eingang der Bestellung und stellen noch keine Annahme des Angebots dar, sofern sie nicht ausdrücklich als Auftragsbestätigung bezeichnet sind.

3.2 Vertragsschluss bei individuellen Angeboten

3.2.1 Angebote von blueAIC sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind oder eine bestimmte Bindefrist enthalten.

3.2.2 Ein Vertrag auf Grundlage eines individuellen Angebots kommt zustande, wenn der Kunde das Angebot innerhalb der angegebenen Bindefrist annimmt.

3.2.3 Die Annahme kann insbesondere durch Unterschrift, E-Mail, Bestellung, Auftragserteilung, Zahlung oder sonstige eindeutige Erklärung erfolgen.

3.2.4 Nachträgliche Änderungen des Leistungsumfangs bedürfen einer gesonderten Vereinbarung. blueAIC ist berechtigt, hieraus entstehende Mehrkosten und Terminverschiebungen angemessen zu berücksichtigen.

4. Leistungsumfang und Leistungsarten
4.1 Der geschuldete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Vertrag, insbesondere aus Angebot, Auftragsbestätigung, Produktbeschreibung, Leistungsbeschreibung, Datenblatt, Lizenzbedingungen, Supportbedingungen oder sonstigen einbezogenen Vertragsdokumenten.

4.2 blueAIC erbringt Leistungen insbesondere als Kaufleistungen, Miet- oder Lizenzleistungen, Dienstleistungen, Werkleistungen, Beratungsleistungen, Schulungsleistungen, Supportleistungen, Wartungsleistungen, Systemintegrationsleistungen oder projektbezogene Leistungen.

4.3 Soweit nicht ausdrücklich ein bestimmter Erfolg vereinbart ist, schuldet blueAIC bei Dienstleistungen eine fachgerechte Tätigkeit, jedoch keinen bestimmten wirtschaftlichen, technischen, wissenschaftlichen oder organisatorischen Erfolg.

4.4 Leistungen, Funktionen, Eigenschaften, Schnittstellen, Verfügbarkeiten, Service-Level, Dokumentationen oder Ergebnisse, die nicht ausdrücklich vereinbart sind, sind nicht geschuldet.

5. Preise, Umsatzsteuer und Zahlungsbedingungen
5.1 Die im Online-Shop angegebenen Preise enthalten die gesetzliche Umsatzsteuer, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben ist.

5.2 Bei individuellen Angeboten gegenüber Unternehmern können Preise netto zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer ausgewiesen werden, sofern dies ausdrücklich angegeben ist.

5.3 Zusätzlich anfallende Liefer-, Versand- oder sonstige Nebenkosten werden dem Kunden vor Vertragsschluss angezeigt oder im jeweiligen Angebot gesondert ausgewiesen, sofern sie nicht ausdrücklich im Preis enthalten sind.

5.4 Produkte werden nach Bereitstellung abgerechnet. Dies gilt auch dann, wenn Produkte Bestandteil einer Gesamtleistung, eines Projekts oder eines einheitlichen Auftrags sind. Eine Abnahme ist für die Abrechnung von Produkten nicht erforderlich.

5.5 Rechnungen sind ohne Abzug innerhalb der auf der Rechnung angegebenen Zahlungsfrist fällig. Fehlt eine solche Angabe, ist die Rechnung innerhalb von 14 Kalendertagen nach Rechnungsdatum zur Zahlung fällig.

5.6 Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, ist blueAIC berechtigt, gesetzliche Verzugszinsen und weitere Verzugsschäden geltend zu machen.

5.7 Der Kunde darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Zurückbehaltungsrechte stehen dem Kunden nur zu, soweit sie auf demselben Vertragsverhältnis beruhen.

5.8 Bei längerfristigen Projekten, wiederkehrenden Leistungen oder stark komponentenabhängigen Produkten kann blueAIC angemessene Preisänderungen vornehmen, sofern dies im Vertrag vorgesehen ist oder sich die Preisänderung aus veränderten Einkaufspreisen, Verfügbarkeit, Abgaben, Transportkosten, Wechselkursen oder sonstigen nicht von blueAIC zu vertretenden Umständen ergibt.

6. Lieferung, Leistungszeit und Teilleistungen
6.1 Liefer- und Leistungsfristen sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden.

6.2 Liefer- und Leistungsfristen verlängern sich angemessen, wenn Verzögerungen auf fehlende Mitwirkung des Kunden, unklare Anforderungen, ausstehende Freigaben, Lieferverzögerungen von Vorlieferanten, höhere Gewalt, behördliche Maßnahmen, Transportstörungen, technische Störungen oder sonstige von blueAIC nicht zu vertretende Umstände zurückzuführen sind.

6.3 blueAIC ist zu Teillieferungen und Teilleistungen berechtigt, soweit diese für den Kunden zumutbar sind.

6.4 Gegenüber Unternehmern geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung gemäß §§ 446 und 447 BGB spätestens mit Übergabe der Ware an den Transportdienstleister auf den Kunden über.

6.5 Gegenüber Verbrauchern geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung gemäß §§ 446 und 475 Abs. 2 BGB erst mit Übergabe der Ware an den Verbraucher oder an eine von ihm benannte empfangsberechtigte Person über.

7. Eigentumsvorbehalt
7.1 Gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Zahlung aller Forderungen aus dem jeweiligen Vertrag Eigentum von blueAIC.

7.2 Der Kunde ist verpflichtet, die Vorbehaltsware pfleglich zu behandeln und blueAIC unverzüglich über Zugriffe Dritter, Beschädigungen, Verlust oder Standortwechsel zu informieren.

7.3 Eine Veräußerung, Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung der Vorbehaltsware ist nur im ordnungsgemäßen Geschäftsbetrieb zulässig. Der Kunde tritt bereits jetzt die daraus entstehenden Forderungen gegen Dritte in Höhe der offenen Forderungen von blueAIC an blueAIC ab. blueAIC nimmt die Abtretung an.

8. Mitwirkungspflichten des Kunden
8.1 Der Kunde stellt alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Unterlagen, Zugänge, Ansprechpartner, Freigaben, Systeme, Infrastruktur, Testmöglichkeiten und Entscheidungen rechtzeitig, vollständig und inhaltlich zutreffend bereit.

8.2 Der Kunde ist für seine Systemumgebung, Netzwerkumgebung, Stromversorgung, baulichen Voraussetzungen, Montageorte, Sicherheitsanforderungen, Zugriffsrechte, Datensicherungen und organisatorischen Rahmenbedingungen verantwortlich, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.

8.3 Der Kunde ist für eine regelmäßige, vollständige und dem Risiko angemessene Sicherung seiner Daten, Konfigurationen, Systemeinstellungen, Messdaten, Prozessdaten, Logdaten, Projektdaten und sonstigen digitalen Inhalte verantwortlich. Dies gilt insbesondere für Daten, die durch Anwendungen, Datenbanken, Sensoren, Automationen oder kundenseitige Prozesse auf blueAIC-Produkten oder in verbundenen Systemen erzeugt, gespeichert, verarbeitet oder weitergeleitet werden. Vor Eingriffen, Änderungen, Updates, Tests, Inbetriebnahmen, Supportmaßnahmen oder sonstigen Arbeiten hat der Kunde geeignete Sicherungen seiner Daten, Konfigurationen, Systeme und Betriebszustände vorzunehmen.

8.4 Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht, nicht rechtzeitig oder nicht ordnungsgemäß nach, verlängern sich vereinbarte Fristen angemessen. blueAIC ist berechtigt, hierdurch entstehende Mehraufwände gesondert zu berechnen.

9. Hardwareprodukte und Systeme
9.1 Hardwareprodukte von blueAIC umfassen insbesondere blueAT-Produkte, blueAT-SF-Module, Servermodule, Netzwerkmodule, PoE-Module, Airflow- oder AirDrive-Module, Gehäuse, Leergehäuse, Sets, Bundles, Prototypen und sonstige technische Systeme.

9.2 Die Beschaffenheit von Hardwareprodukten richtet sich ausschließlich nach der vereinbarten Produktbeschreibung, dem Angebot, der Auftragsbestätigung, dem Datenblatt und der vereinbarten Konfiguration.

9.3 blueAIC ist berechtigt, gleichwertige oder höherwertige Ersatzkomponenten einzusetzen, wenn ursprünglich vorgesehene Komponenten nicht verfügbar sind, abgekündigt wurden, sich Einkaufskonditionen wesentlich verändert haben oder technische Gründe dies nahelegen. Die vereinbarte wesentliche Funktionalität darf dadurch nicht beeinträchtigt werden.

9.4 Der Kunde ist verpflichtet, Hardwareprodukte nur innerhalb der spezifizierten Einsatzbedingungen zu betreiben. Dies betrifft insbesondere Temperatur, Luftfeuchte, IP-Schutz, mechanische Belastung, Montage, Stromversorgung, Netzwerk, Wartungszugang und sonstige Umgebungsbedingungen.

10. Kundenseitige Installation, Montage und Inbetriebnahme
10.1 Installation, Montage, bauliche Einbindung und Inbetriebnahme in der Einsatzumgebung des Kunden erfolgen grundsätzlich durch den Kunden oder durch einen vom Kunden beauftragten Dienstleister. Abweichende Leistungen durch blueAIC erfolgen nur, wenn dies im Einzelfall ausdrücklich vereinbart ist.

10.2 blueAIC führt keine Elektroinstallationen und insbesondere keine Arbeiten an 230V-Installationen durch. Arbeiten auf der Wechselstromseite, insbesondere am Netzanschluss oder an der Gebäudeinstallation, erfolgen ausschließlich steckbar, soweit sie nicht durch einen hierfür zuständigen Elektrofachbetrieb gesondert ausgeführt werden.

10.3 Erforderliche Elektroarbeiten, bauliche Arbeiten, Genehmigungen, Befestigungen, Leitungswege, Schutzmaßnahmen, Montageleistungen und kundenseitige Infrastruktur liegen in der Verantwortung des Kunden, sofern nicht im Einzelfall ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.

10.4 Arbeiten auf der Gleichstromseite, insbesondere Anpassungen, Verdrahtungen, Konfektionierungen oder Integrationsarbeiten an Niedervolt-Komponenten, erfolgen nur im Rahmen des vereinbarten Leistungsumfangs und unter Beachtung der jeweiligen technischen Spezifikationen.

10.5 Interne Fertigungs-, Qualitäts- und Funktionsprüfungen von blueAIC bleiben unberührt. Eine Inbetriebnahme oder Funktionsprüfung beim Kunden oder in der Einsatzumgebung des Kunden erfolgt nur, soweit dies ausdrücklich vereinbart ist. Eine solche Prüfung erfolgt unter den vorhandenen oder vereinbarten Bedingungen und ersetzt keine Prüfung kundenseitiger Infrastruktur, soweit diese nicht Gegenstand des Vertrags ist.

11. Software, Lizenzen und digitale Produkte
11.1 Softwarebezogene Leistungen von blueAIC umfassen insbesondere eigene Software, digitale Produkte, Erweiterungen, Integrationen, Konfigurationen, Templates, Skripte, Automationen, Dokumentationen und projektbezogene Softwarebestandteile.

11.2 Für softwarebezogene Leistungen können ergänzende oder gesonderte Lizenzbedingungen gelten. Diese Lizenzbedingungen werden dem Kunden gesondert bereitgestellt oder zusammen mit der jeweiligen Software zugänglich gemacht. Im Fall von Widersprüchen zwischen diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen und gesonderten Lizenzbedingungen gehen die gesonderten Lizenzbedingungen für die jeweilige Software vor, soweit sie wirksam einbezogen wurden.

11.3 Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, erhält der Kunde ein einfaches, nicht ausschließliches, nicht übertragbares Nutzungsrecht an der bereitgestellten Software im vertraglich vereinbarten Umfang.

11.4 Der Kunde erhält kein Eigentum an Software. Ein Anspruch auf Herausgabe von Quellcode besteht nur, wenn dies ausdrücklich vereinbart ist.

11.5 Der Kunde darf Software, Lizenzen, Aktivierungen, Dokumentationen, Templates, Skripte und sonstige digitale Produkte nicht über den vereinbarten Nutzungsumfang hinaus vervielfältigen, verbreiten, vermieten, verleasen, unterlizenzieren, öffentlich zugänglich machen oder Dritten überlassen, soweit dies nicht ausdrücklich erlaubt oder gesetzlich zwingend zulässig ist.

11.6 Reverse Engineering, Dekompilierung, Umgehung technischer Schutzmaßnahmen, Manipulation von Lizenzmechanismen, Entfernung oder Veränderung von Schutz-, Urheberrechts-, Marken-, Herkunfts- oder Lizenzhinweisen sowie jede Nutzung außerhalb des vereinbarten Lizenzumfangs sind untersagt, soweit gesetzlich zulässig. blueAIC behält sich vor, Verstöße gegen diese Regelungen zivil- und strafrechtlich zu verfolgen und insbesondere Unterlassungs-, Auskunfts-, Schadensersatz-, Herausgabe-, Löschungs- und Kostenerstattungsansprüche geltend zu machen.

11.7 Von blueAIC bereitgestellte Software kann von Drittsoftware, Open-Source-Komponenten, Betriebssystemen, Programmiersprachen, Bibliotheken, Schnittstellen, Plattformen, Hardwareumgebungen oder sonstigen externen Komponenten abhängig sein. Entsprechendes gilt für Leistungen von blueAIC, die sich auf Installation, Konfiguration, Anpassung, Integration, Betrieb, Support, Wartung oder sonstige Tätigkeiten im Zusammenhang mit Software beziehen. Die jeweiligen Lizenz- und Nutzungsbedingungen externer Komponenten bleiben unberührt.

11.8 Updates, Upgrades, Pflege, Support, Kompatibilitätsanpassungen und Weiterentwicklungen sind nur geschuldet, soweit sie ausdrücklich vereinbart sind oder sich aus einem gebuchten Wartungs-, Support- oder Lizenzmodell ergeben.

11.9 blueAIC übernimmt keine Garantie für dauerhafte Kompatibilität mit künftigen Versionen von Drittsoftware, Betriebssystemen, Plattformen, APIs, Hardware oder sonstigen externen Komponenten.

12. Rücknahme, Umtausch und Widerruf
12.1 blueAIC ist grundsätzlich nicht zur Rücknahme mangelfreier Produkte oder zu einem Umtausch verpflichtet.

12.2 Gesetzliche Mängelrechte bleiben unberührt.

12.3 Für Verbraucher gelten ergänzend die gesetzlichen Regelungen zum Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen, insbesondere §§ 312g, 355 ff. BGB und Art. 246a § 1 Abs. 2 des deutschen Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch (EGBGB), sowie die Hinweise in der gesonderten Widerrufsbelehrung.

13. Prototypen und Pilotinstallationen
13.1 Prototypen, Demonstratoren, Pilotinstallationen und Vorseriensysteme dienen der Erprobung, Demonstration, Entwicklung oder Validierung und sind nicht für den operativen Dauerbetrieb bestimmt. Insbesondere können ihre Funktionalität, Verfügbarkeit, Dokumentation, Robustheit, Wartbarkeit, Bedienkomfort, Messgenauigkeit, Kompatibilität und ihr Leistungsumfang eingeschränkt sein.

13.2 Messwerte, Sensordaten, Analysen, Automationen und Auswertungen aus Prototypen oder Pilotinstallationen dienen der Erprobung und Validierung. Sie stellen keine garantierten Messergebnisse, Kalibrierungen, Zertifizierungen oder wissenschaftlichen Ergebnisse dar, sofern dies nicht ausdrücklich vereinbart ist.

13.3 Gewährleistungs- und Haftungsansprüche wegen solcher Einschränkungen, die sich aus dem Prototypen-, Pilot-, Demonstrations- oder Vorseriencharakter der Leistung ergeben, sind ausgeschlossen. Zwingende gesetzliche Mängelrechte bleiben unberührt. Im Übrigen gelten die Haftungsbeschränkungen und Haftungsausschlüsse nach § 19.

14. Dienstleistungen, Beratung und Schulung
14.1 Dienstleistungen von blueAIC umfassen insbesondere Beratung, Schulung, Analyse, Konzeption, Konfiguration, Dokumentation, Projektbegleitung, Unterstützung bei Inbetriebnahme, Support und sonstige fachliche Tätigkeiten.

14.2 Soweit nicht ausdrücklich eine Werkleistung mit einem bestimmten Erfolg vereinbart ist, schuldet blueAIC bei Dienstleistungen eine fachgerechte Tätigkeit, jedoch keinen bestimmten Erfolg.

14.3 Beratungs- und Schulungsleistungen ersetzen nicht die eigenverantwortliche technische, wirtschaftliche, rechtliche, steuerliche, organisatorische oder sicherheitsbezogene Prüfung und Entscheidung des Kunden.

14.4 Schulungsunterlagen, Präsentationen, Beispiele, Dokumentationen und sonstige bereitgestellte Materialien dürfen nur für interne Zwecke des Kunden genutzt werden, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.

15. Support
15.1 Supportleistungen sind grundsätzlich kostenpflichtige Dienstleistungen, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist oder der Supportfall auf einen von blueAIC zu vertretenden Produktfehler, Softwarefehler oder sonstigen Mangel einer von blueAIC geschuldeten Leistung zurückzuführen ist.

15.2 Nimmt der Kunde Supportleistungen in Anspruch, erklärt er sich mit der Übernahme der hierfür anfallenden Kosten einverstanden, soweit er vor Inanspruchnahme über die Kostenpflicht oder die maßgebliche Berechnungsgrundlage informiert wurde oder diese bereits vertraglich vereinbart ist.

15.3 Stellt sich im Rahmen der Supportbearbeitung heraus, dass der Supportfall auf einen von blueAIC zu vertretenden Produktfehler, Softwarefehler oder sonstigen Mangel einer von blueAIC geschuldeten Leistung zurückzuführen ist, wird der hierfür erforderliche Support dem Kunden nicht gesondert berechnet. Gesetzliche Gewährleistungsrechte bleiben unberührt.

15.4 Reaktionszeiten, Verfügbarkeiten, Service-Level, Bereitschaftszeiten und Eskalationswege gelten nur, wenn sie ausdrücklich vereinbart sind.

15.5 Ohne ausdrückliche Vereinbarung schuldet blueAIC keine permanente Überwachung, keinen 24/7-Support, keine garantierte Wiederherstellungszeit und keine garantierte Systemverfügbarkeit.

15.6 blueAIC ist berechtigt, Support abzulehnen oder zu beenden, wenn der angefragte Support nicht zum vereinbarten Leistungsumfang gehört, technisch, organisatorisch oder sicherheitsbezogen nicht vertretbar ist oder erforderliche Zugänge, Informationen oder Mitwirkungen des Kunden fehlen.

16. Remote-Zugriff
16.1 Remote-Zugriff auf Kundensysteme erfolgt nur nach kundenseitiger Freigabe.

16.2 Der Kunde bleibt für die Einrichtung, Freigabe, Kontrolle und Absicherung des Remote-Zugriffs verantwortlich, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.

16.3 blueAIC ist berechtigt, Remote-Zugriff abzulehnen oder zu beenden, wenn der Zugriff technisch, organisatorisch oder sicherheitsbezogen nicht vertretbar ist, erforderliche Freigaben fehlen oder der Zugriff nicht zur vereinbarten Leistung gehört.

17. Werkleistungen und Abnahme
17.1 Eine Werkleistung liegt nur vor, wenn blueAIC ausdrücklich einen bestimmten Erfolg schuldet.

17.2 Bei Werkleistungen ist der Kunde zur Abnahme verpflichtet, sobald die Leistung im Wesentlichen vertragsgemäß erbracht wurde.

17.3 Unwesentliche Mängel berechtigen den Kunden nicht zur Verweigerung der Abnahme.

17.4 Nimmt der Kunde die Leistung nicht innerhalb einer angemessenen Frist ab, obwohl blueAIC ihn zur Abnahme aufgefordert hat, gilt die Leistung als abgenommen, sofern blueAIC den Kunden auf diese Folge hingewiesen hat und keine wesentlichen Mängel vorliegen.

17.5 Produktiver Einsatz, Weiterverwendung, Freigabe oder vorbehaltlose Zahlung können als Abnahme gelten, soweit dies rechtlich zulässig ist und keine wesentlichen Mängel gerügt wurden.

18. Gewährleistung
18.1 Für Gewährleistungsansprüche gelten die nachfolgenden Regelungen für Unternehmer und Verbraucher.

18.2 Gewährleistung gegenüber Unternehmen (B2B)

18.2.1 Die Regelungen dieses Abschnitts gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne von § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.

18.2.2 Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte, soweit in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen und im jeweiligen Vertrag nichts wirksam Abweichendes geregelt ist.

18.2.3 Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt zwölf Monate ab Gefahrübergang, Ablieferung, Bereitstellung oder Abnahme, soweit gesetzlich zulässig. Dies gilt nicht bei Vorsatz, Arglist, Übernahme einer Garantie, schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz, sowie in sonstigen Fällen zwingender gesetzlicher Haftung oder zwingender gesetzlicher Verjährungsfristen.

18.2.4 Der Kunde ist verpflichtet, gelieferte Waren, Systeme, Software und Leistungen unverzüglich nach Lieferung, Bereitstellung oder Abnahme zu untersuchen und erkennbare Mängel unverzüglich in Textform zu rügen. Verdeckte Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung zu rügen.

18.2.5 Bei berechtigten Mängeln ist blueAIC zunächst zur Nacherfüllung berechtigt. Die Nacherfüllung kann nach Wahl von blueAIC durch Nachbesserung, Ersatzlieferung, Austausch gleichwertiger Komponenten, Bereitstellung eines Updates, Workaround, erneute Leistungserbringung oder sonstige geeignete Maßnahme erfolgen.

18.2.6 Gewährleistungsansprüche bestehen nicht bei Mängeln, die auf unsachgemäße Nutzung, ungeeignete Umgebung, fehlerhafte kundenseitige Infrastruktur, Fremdeingriffe, Änderungen durch Kunden oder Dritte, Nichtbeachtung der Dokumentation, fehlende Mitwirkung, nicht freigegebene Kombinationen, Verschleiß, höhere Gewalt oder sonstige nicht von blueAIC zu vertretende Umstände zurückzuführen sind.

18.2.7 Das Öffnen versiegelter Module, Entfernen oder Beschädigen von Prüf-, Sicherheits- oder Garantiesiegeln, nicht freigegebene Umbauten und Eingriffe durch Dritte können Gewährleistungsansprüche ausschließen, soweit der geltend gemachte Mangel hierauf beruht.

18.3 Gewährleistung gegenüber Verbrauchern (B2C)

18.3.1 Die Regelungen dieses Abschnitts gelten ausschließlich gegenüber Verbrauchern im Sinne von § 13 BGB.

18.3.2 Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Mängelrechte.

18.3.3 Die Verjährungsfristen für Mängelansprüche von Verbrauchern richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften.

18.3.4 Gesetzliche Rechte von Verbrauchern bei Mängeln werden durch Garantien, Herstellerangaben, Produktbeschreibungen oder freiwillige Serviceleistungen nur eingeschränkt, wenn dies gesetzlich zulässig ist und ausdrücklich vereinbart wurde.

18.3.5 Der Verbraucher ist gebeten, erkennbare Transportschäden möglichst unverzüglich beim Zusteller zu reklamieren und blueAIC hierüber zu informieren. Unterbleibt dies, hat dies keine Auswirkungen auf die gesetzlichen Mängelrechte des Verbrauchers.

18.3.6 Gewährleistungsansprüche bestehen nicht bei Mängeln, die durch unsachgemäße Nutzung, Betrieb außerhalb der Produktspezifikation, nicht freigegebene Änderungen, Fremdeingriffe, Nichtbeachtung der Dokumentation oder sonstige vom Verbraucher zu vertretende Umstände verursacht wurden, soweit gesetzlich zulässig.

19. Haftungsbeschränkung und Haftungsausschluss
19.1 Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, sogenannter Kardinalpflichten, haftet blueAIC nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Kardinalpflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.

19.2 Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen, die keine Kardinalpflichten betreffen, ist die Haftung von blueAIC ausgeschlossen.

19.3 blueAIC haftet nicht für entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen, Betriebsunterbrechungen, Produktionsausfall, Datenverlust, Folgeschäden, mittelbare Schäden oder Schäden aus Ansprüchen Dritter, soweit diese Schäden nicht auf zwingender gesetzlicher Haftung beruhen.

19.4 blueAIC schuldet keine dauerhafte Speicherung, Archivierung, Sicherung, Wiederherstellung oder revisionssichere Aufbewahrung von Prozessdaten, Messdaten, Logdaten, Konfigurationsdaten, Projektdaten oder sonstigen digitalen Inhalten, sofern dies nicht ausdrücklich vereinbart ist. Insbesondere stellt die Speicherung von Prozessdaten in der Datenbank einer Anwendung keine von blueAIC geschuldete Archivierungs-, Sicherungs- oder Wiederherstellungsleistung dar. blueAIC haftet nicht für Datenverluste, soweit diese durch eine ordnungsgemäße, regelmäßige und dem Risiko angemessene Datensicherung durch den Kunden vermeidbar gewesen wären. Soweit blueAIC dem Grunde nach für einen Datenverlust haftet, ist die Haftung auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei ordnungsgemäßer, regelmäßiger und dem Risiko angemessener Datensicherung entstanden wäre. Zwingende gesetzliche Haftung bleibt unberührt.

19.5 Soweit die Haftung von blueAIC ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für Organe, Mitarbeiter, Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Subunternehmer von blueAIC.

20. Einsatzgrenzen und Sicherheitsvorbehalt
20.1 Produkte und Leistungen von blueAIC sind nicht für sicherheitskritische Anwendungen bestimmt, bei denen Fehlfunktionen unmittelbar zu Schäden an Leben, Körper, Gesundheit, erheblichen Sachwerten, Umwelt oder kritischer Infrastruktur führen können, sofern dies nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.

20.2 Der Kunde ist verpflichtet, eigene Sicherheitskonzepte, Notfallkonzepte, Backups, Plausibilitätsprüfungen, Überwachungen, Schutzmaßnahmen und manuelle Eingriffsmöglichkeiten vorzusehen, soweit dies für seine Einsatzumgebung erforderlich ist.

20.3 Automationen, Sensorwerte, KI-Komponenten, Datenexporte, Analysen und Steuerungsfunktionen dürfen nicht ungeprüft als alleinige Grundlage sicherheitskritischer Entscheidungen verwendet werden, sofern dies nicht ausdrücklich vereinbart und technisch abgesichert ist.

21. Rechte an Arbeitsergebnissen, Dokumentationen und Know-how
21.1 Von blueAIC erstellte oder bereitgestellte Konzepte, Entwürfe, Architekturen, Dokumentationen, Templates, Skripte, Konfigurationen, Schulungsunterlagen, Softwarebestandteile, Designs, Verfahren und sonstige Arbeitsergebnisse bleiben Eigentum beziehungsweise geistiges Eigentum von blueAIC, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.

21.2 Der Kunde erhält an Arbeitsergebnissen nur die Nutzungsrechte, die für den vertraglich vereinbarten Zweck erforderlich sind oder ausdrücklich eingeräumt werden.

21.3 Eine Weitergabe, Veröffentlichung, Bearbeitung, Vervielfältigung oder Nutzung über den vereinbarten Vertragszweck hinaus ist nur mit vorheriger Zustimmung von blueAIC zulässig.

21.4 Allgemeines Know-how, Methoden, Erfahrungen, Routinen, Bibliotheken, Werkzeuge, Konzepte und technische Lösungsansätze von blueAIC dürfen von blueAIC auch für andere Kunden, Projekte, Produkte und Leistungen verwendet werden.

22. Vertraulichkeit
22.1 Die Parteien verpflichten sich, vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich zu behandeln und nur für Zwecke des jeweiligen Vertrags zu verwenden.

22.2 Vertrauliche Informationen sind insbesondere technische, kaufmännische, organisatorische, strategische, wissenschaftliche, produktbezogene, projektbezogene und sonstige nicht allgemein bekannte Informationen.

22.3 Die Vertraulichkeitspflicht gilt nicht für Informationen, die allgemein bekannt sind, ohne Pflichtverletzung bekannt werden, rechtmäßig von Dritten erhalten wurden, unabhängig entwickelt wurden oder aufgrund gesetzlicher, behördlicher, gerichtlicher oder sonstiger zwingender Pflichten offengelegt werden müssen.

22.4 Die Parteien dürfen vertrauliche Informationen an Mitarbeiter, Berater, Dienstleister, Subunternehmer oder verbundene Unternehmen weitergeben, soweit dies zur Vertragsdurchführung erforderlich ist und diese Personen zur Vertraulichkeit verpflichtet sind.

23. Datenschutz
23.1 Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt nach Maßgabe der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) als unmittelbar geltender EU-Verordnung, der jeweils anwendbaren Datenschutzgesetze sowie der Datenschutzhinweise von blueAIC.

23.2 Soweit blueAIC im Auftrag des Kunden personenbezogene Daten verarbeitet, schließen die Parteien vor Beginn der Verarbeitung einen gesonderten Vertrag zur Auftragsverarbeitung, sofern dieser gesetzlich erforderlich ist.

23.3 Der Kunde bleibt für Rechtmäßigkeit, Inhalt, Qualität und Sicherung der personenbezogenen Daten verantwortlich, die er blueAIC bereitstellt oder in Systemen verarbeitet, die Gegenstand der Leistungen von blueAIC sind, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.

24. Referenzen und öffentliche Kommunikation
24.1 Die Nutzung von Namen, Marken, Logos, Projektbezeichnungen, Bildern, technischen Beschreibungen oder sonstigen identifizierenden Informationen des Kunden als Referenz erfolgt nur mit Zustimmung des Kunden.

24.2 Die Nutzung von Namen, Marken, Logos, Produktbezeichnungen, Projektbezeichnungen, Bildern, technischen Beschreibungen oder sonstigen identifizierenden Informationen von blueAIC durch den Kunden oder Dritte erfolgt nur mit Zustimmung von blueAIC.

24.3 Bei öffentlichen Projekten, Forschungsprojekten, Förderprojekten, Demonstratoren und Pilotprojekten stimmen die Parteien Art, Umfang, Zeitpunkt und Inhalt öffentlicher Kommunikation gesondert ab.

25. Höhere Gewalt und sonstige Leistungshindernisse
25.1 blueAIC haftet nicht für Verzögerungen oder Leistungshindernisse, die auf Ereignissen höherer Gewalt oder sonstigen unvorhersehbaren, unvermeidbaren und außerhalb des Einflussbereichs von blueAIC liegenden Umständen beruhen.

25.2 Dazu zählen insbesondere Naturereignisse, Krieg, Terror, Unruhen, Epidemien, Pandemien, behördliche Maßnahmen, Streiks, Aussperrungen, Energieausfälle, Transportstörungen, Cyberangriffe, Ausfälle von Kommunikationsnetzen, Lieferkettenstörungen und Ausfälle wesentlicher Vorlieferanten.

25.3 Fristen verlängern sich angemessen für die Dauer der Störung zuzüglich einer angemessenen Wiederanlaufzeit.

26. Schlussbestimmungen
26.1 Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz von blueAIC.

26.2 Gegenüber Unternehmern ist Erfüllungsort der Sitz von blueAIC, sofern nicht abweichend vereinbart.

26.3 Änderungen und Ergänzungen eines unter Einbeziehung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen geschlossenen Vertrags bedürfen der Textform, soweit nicht gesetzlich eine strengere Form vorgeschrieben ist.

26.4 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.